beA & ERV


Jeder in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt verfügt über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beA-Nutzungspflicht

Seit dem 01.01.2018 gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht. Formal ist dies in § 31a Abs. 6 BRAO wie folgt gefasst: Die Inhaberin bzw. der Inhaber des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ist verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Es liegt also in der Verantwortung einer jeden Rechtsanwältin/eines jeden Rechtsanwalts, regelmäßig im beA nachzuschauen, ob Nachrichten eingegangen sind. Auf freiwilliger Basis kann das beA bereits seit Jahren auch zum Senden von Nachrichten verwendet werden.  Am 01.01.2022 ist die generelle aktive Nutzungspflicht eingeführt worden. Seitdem sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte flächendeckend verpflichtet, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln.

Zugriff einrichten

Damit Sie beA-Nachrichten im Anwaltspostfach abrufen können, müssen Sie das beA-Postfach in Ihrem Webbrowser einrichten und aktivieren. Folgende Schritte sind dafür nötig:

Eine ausführliche Anleitung und weitere Informationen rund um das beA finden Sie auf
https://portal.beasupport.de.

Informationen rund um Ihr beA

Die BRAK hat die Informationen rund um das beA wie folgt strukturiert:

Der Zugang zum beA sowie die beA-Webanwendung erfolgt über
https://www.bea-brak.de.

Alle Informationen rund um die Nutzung finden Sie zentral und übersichtlich unter
https://portal.beasupport.de sowie in der beA-Anwenderhilfe.

Wissensdatenbank: Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sowie Release-Informationen

Rechtliche und rechtspolitische Informationen finden Sie in unseren Nachrichten.

Nützliche Tipps sowie aktuelle Informationen erhalten Sie über unseren beA-Newsletter, den Sie abonnieren können.

Hilfe bei technischen Problemen mit dem beA erhalten Sie auf dem Portal beA-Support.

Störungs- und Hinweismeldungen für das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

beA - Störungsdokumentation, fortlaufend aktualisiert (PDF, nicht barrierefrei)

beA-Sondernewsletter v. 21.2.2022

Sondernewsletter 3/2022

Verbesserung der Benutzeroberfläche; Anpassung und Erweiterung der Menüleiste oben rechts; Navigationsbereich der Nachrichtenübersicht; Auswahl des Postfachs zur Nachrichtenübersicht; Anlegen von Ordnern und Löschen von selbst erstellten Ordnern; Anlegen und Ändern von persönlichen Sichten; Menüleisten für die Bearbeitung von Nachrichten und Einstellungen; Ansicht und Bearbeitung von Nachrichten im gleichen Fenster; Menüleiste der Nachrichtenübersicht; Erstellen einer neuen Nachricht; Erzeugung empfängerspezifischer Strukturdaten; Hochladen von Strukturdaten in den Nachrichtenentwurf; Senden eines Nachrichtenentwurfs, der an mehrere Empfänger gerichtet ist; Besonderheiten beim Nachrichtenentwurf für ein rücklaufendes eEB; Anzeige von Nachrichten; Behandlung des Feldes „Nachrichtentext"; Änderung der Nachrichtenstruktur und Vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis VHN 2; Fehlerbehebungen

beA-Sondernewsletter v. 18.2.2022

Sondernewsletter 2/2022

Vorankündigung zum Technologiewechsel bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitet derzeit die Umstellung auf eine neue Generation von beA-Karten vor. Damit wird auch ein Tausch der derzeit genutzten beA-Karten verbunden sein.

ERV-Nutzungspflicht

Syndici als verantwortende Person bei Tätigkeit für einen Verband

03.02.2022 Rechtsprechung

Die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) gilt für professionelle Einreicher, d.h. für Rechtsanwält:innen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. § 130d Satz 1 ZPO). Der Begriff „Rechtanwält:innen“ umfasst dabei niedergelassene Anwält:innen sowie grundsätzlich auch Syndikusrechtsanwält:innen.

beA-Newsletter v. 3.2.2022

Ausgabe 2/2022

Kompression von PDF-Dokumenten; Überprüfen der installierten Client Security-Version; ERV-Abkürzungsverzeichnis mit Erläuterungen; Anhebung der Datenmengen je Nachricht ab dem 1.4.2022; Syndici als verantwortende Person bei Tätigkeit für einen Verband;

beA-Sondernewsletter v. 18.1.2022

Sondernewsletter 1/2022

Die BRAK stellt die neue beA-Anwendungskomponente 3.8.7 als Update zur Verfügung. Durch das Update wird auch die neue Version der beA Client-Security 3.9.0.8 installiert. Hiermit wird die Log4J-Bibliothek auf die Version 2.17.0 aktualisiert.