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Art. 101 AEUV

  • 25.09.2025 Newsletter
    Die BRAK hat sich mit einer Stellungnahme an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Verordnung 1/2003 und Durchführungsverordnung 773/2004 beteiligt. Die Kommission beabsichtigt insbesondere, mit der Überarbeitung eine wirksame und einheitliche Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV zu gewährleisten.
  • 18.07.2025 Newsletter
    Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu einer Überarbeitung der Verordnung 1/2003 und der zugehörigen Durchführungsverordnung 773/2004, die eine wirksame und einheitliche Anwendung der Art. 101 und 102 AEUV gewährleisten sollen, durch. Beiträge im Rahmen der Konsultation sollen in einen voraussichtlich im Q3 2026 veröffentlichten Folgenabschätzungsbericht einfließen.