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Gewaltschutzgesetz

  • Der Regierungsentwurf zur Reform des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) setzt auf moderne Technik und präventive Maßnahmen, um Betroffene von häuslicher Gewalt besser zu schützen. Kernpunkte sind die elektronische Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) sowie verpflichtende Interventionsangebote für Täter. Die BRAK bewertet diese Stoßrichtung positiv und empfiehlt, elektronische Überwachung auch im Strafprozessrecht weiter auszubauen – vor allem als milderes Mittel gegenüber der Untersuchungshaft.
  • Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 18/2024

    BRAK regt Nachbesserungen beim Schutz Gewaltbetroffener an

    04.09.2024 Newsletter
    Das Bundesjustizministerium will Gewaltbetroffene und ihre Kinder durch Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren besser schützen, etwa wenn es um das Umgangsrecht eines gewalttätigen Elternteils mit dem Kind geht. Die BRAK begrüßt einige der Änderungen, sieht aber auch Nachbesserungsbedarf.