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Zivilgerichtsbarkeit

  • Seit dem 1.1.2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
  • Ab dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
  • Ab dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte für Streitigkeiten bis 10.000 Euro zuständig. Zudem gibt es neue Spezialzuständigkeiten unabhängig vom Streitwert und es gelten höhere Wertgrenzen, ab denen Rechtsmittel zulässig. Anwältinnen und Anwälte sollten dies und die dazu geltenden Übergangsvorschriften beachten.
  • 03.05.2023 Newsletter
    Dass die Zahlen der bei Amts- und Landgerichten in Zivilsachen eingehenden Verfahren seit Jahren rückläufig sind, ist bekannt. Eine vom Bundesjustizministerium beauftrage Studie hat die Ursachen dafür erforscht. Der Ende April vorgelegte Abschlussbericht nennt die wesentlichen Gründe und gibt rechtspolitische Empfehlungen.